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Bauholzpilze

Von den bekannten Bauholzpilzen sorgt der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) für die größten Schäden und höchsten Sanierungskosten, da er die Fähigkeit besitzt Mauerwerk zu überwinden. Die meisten anderen Bauholzpilze beschränken sich auf das Holz. Der Sanierungsaufwand zum Schutz der Immobilie sollte beim Hausschwamm höher sein um sicher zu gehen, dass der Pilz komplett entfernt wurde. Wie bei Schimmelpilzen gilt auch bei Bauholzpilzen, dass ein Wachstum ohne Feuchtigkeit kaum möglich ist, deshalb gehört zur nachhaltigen Sanierung von Bauholzpilzen nicht nur eine Entfernung des Befalls sondern auch ein Schutz der Immobilie gegen Feuchtigkeit. Der Echte Hausschwamm ist auch deshalb ein sehr unangenehmer Gast in Häusern, da er entfernte Wasserressourcen durch seine spezialisierten Wasserleitungshyphen nutzen kann. Eine Meldepflicht für den Echten Hausschwamm gibt es nur noch in zwei Bundesländern: Thüringen und Sachsen.

In der Bauordnung aller Bundesländer findet sich jedoch ein Paragraph zum Schutz gegen schädliche Einflüsse ähnlich dem unten aufgeführten Auszug aus der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011:

§ 12 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren, unzumutbare Nachteile oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Grundstücke müssen für bauliche Anlagen entsprechend geeignet sein.

Dieser Paragraph ist aus gutem Grund im Baurecht verankert, denn Bauholzpilze – insbesondere der Echte Hausschwamm – können die Statik einer Immobilie gefährden.

Holzbalken mit Pilzbefall

Was tun?

Wenn Sie einen Pilzfruchtkörper oder zerstörtes Holz an Ihrer Immobilie entdeckt haben, begutachten wir den Schaden vor Ort, Suchen nach der Feuchtigkeitsquelle und entnehmen bei Bedarf eine Probe, um den Echten Hausschwamm auszuschließen, da sein Nachweis oder Ausschluss den Sanierungsaufwand bestimmt.

Termine

Ab Januar 2023
ExpertenAbende: Verschiedene Baubiologische Themen zum gesunden Wohnen – Verband Baubiologie [Mehr Infos]

05. Dezember 2023, 17 – 19 Uhr
Gebäudeerkundung und Schadstoffkataster – Verband Baubiologie ExpertenAbend [Mehr Infos] – Online

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